Erklärung zur Barrierefreiheit
BITV 2.0 · WZG · BehiG · WCAG 2.1 AA · EN 301 549
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Webanwendung sowie die Bürger-App der Plattform stadt.ai im Gemeindegebiet der auftraggebenden Gebietskörperschaft.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben
Die Anwendung ist mit den Vorgaben der nachfolgenden Rechtsvorschriften auf Konformitätsstufe AA (WCAG 2.1) weitestgehend vereinbar:
- Deutschland: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Österreich: Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG, BGBl. I Nr. 59/2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.
- Schweiz: Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) sowie Richtlinien der E-Government-Norm eCH-0059.
2. Unterstützte Barrierefreiheits-Merkmale
- Hoher Kontrast: Automatischer und manueller Umschalter zwischen kontrastoptimiertem Hell- und Dunkelmodus.
- Skalierbarkeit: Vollständige Unterstützung systemweiter dynamischer Schriftgrößen (Dynamic Type) ohne Layout-Bruch.
- Screenreader-Optimierung: Auszeichnung aller interaktiven Bedienelemente mit barrierefreien Namen (ARIA-Labels) und semantischem HTML5.
- Redundante Signal-Darstellung: Alle Signale auf der Karte können alternativ als barrierefreie, chronologisch sortierte Listenansicht bedient werden (kein Zwang zur visuellen Kartenbedienung).
- Tastatur-Navigation: Vollständige Fokussierbarkeit aller Dialoge und Bedienelemente.
3. Nicht barrierefreie Inhalte & barrierefreie Alternativen
Die interaktive Vektorkarte (OpenFreeMap) dient primär der visuellen Umkreissortierung. Für blinde und sehbehinderte Nutzer steht die textbasierte Resonanz-Liste mit exakten Distanz- und Relevanzangaben als barrierefreie Alternative uneingeschränkt bereit.
4. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung nach den Leitlinien des BSI, der Schlichtungsstelle BGG sowie der europäischen Norm EN 301 549 erstellt und wird fortlaufend geprüft.